Verhaltensprüfung  für Listenhunde

Häufige Fragen und wichtige Informationen

Informationen zum Sachkundenachweis für Hundehalter

Nach dem Landeshundegesetz (LHundG NRW) müssen Halter von gefährlichen Hunden, Hunden bestimmter Rassen und großen Hunden ihre Sachkunde nachweisen. Dies erfolgt beim zuständigen Ordnungsamt. 

Den Sachkundenachweis können Sie bei uns ablegen.

Gefährliche Hunde (§ 3 LHundG NRW)

Zu den gefährlichen Hunden gehören:

  • Rassen: Pitbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Bullterrier
  • Kreuzungen: Untereinander oder mit anderen Hunden

Die Sachkundeprüfung für diese Hunde muss beim Kreisveterinäramt abgelegt werden.

Hunde bestimmter Rassen (§ 10 LHundG NRW)

Zu den Hunden bestimmter Rassen zählen:

  • Rassen: Alano, American Bulldog, Bullmastiff, Mastiff, Mastino Espaniol, Mastino Napoletano, Fila Brasileiro, Dogo Argentino, Rottweiler, Tosa Inu
  • Kreuzungen: Untereinander oder mit anderen Hunden

Halter dieser Hunde können die Sachkundeprüfung entweder beim Kreisveterinäramt oder bei einem anerkannten Sachverständigen (z. B. bei uns im Hundezentrum Welpengarten) ablegen.

Wichtig: Die Sachkundeprüfung für gefährliche Hunde und Hunde bestimmter Rassen ist personenspezifisch. Das bedeutet, jede Person, die den Hund führen möchte, muss die Sachkundeprüfung bestehen.

Große Hunde (§ 11 LHundG NRW)

Als große Hunde gelten:

  • Hunde mit einer Widerristhöhe (Schulterhöhe) von mindestens 40 cm oder einem Gewicht von 20 kg.
  • Bei Welpen oder Junghunden wird die voraussichtliche Größe oder das Gewicht berücksichtigt.

Auch hier können Sie die Prüfung beim Kreisveterinäramt oder einem anerkannten Sachverständigen ablegen. 

Hinweis: Für große Hunde ist die Sachkundeprüfung nicht personenspezifisch, allerdings haftet der Halter bei Vorfällen.

Personen die die Sachkunde §11 „Große Hunde“ und §10 „Hunden bestimmter Rassen“ bestanden haben, dürfen diese Ausführen ( bei Einhaltung aller Vorschriften ).

Ablauf der Sachkundeprüfung bei uns:

  • Anmeldung: Die Anmeldung kann telefonisch, per E-Mail, oder bei uns auf dem Platz erfolgen. Termine sind auch kurzfristig möglich.
  • Identifikation: Der Halter weist sich mit einem gültigen Personalausweis aus. Die Personalien werden auf dem Prüfungsbogen vermerkt.
  • Prüfungsfragen:
    • Aus einem Katalog von 197 Fragen der Tierärztekammer Westfalen-Lippe werden zufällig 30 Multiple-Choice-Fragen ausgewählt.
    • Die Bearbeitungszeit beträgt 30 Minuten.
    • Bestanden: Wenn mindestens 20 Fragen korrekt beantwortet werden.
    • Bei Mehrfach Antworten ( wird ein Kreuz vergessen oder falsch gesetzt ) gilt die Frage als eine Frage bei der Fehlerbewertung.
  • Ergebnis: Direkt im Anschluss werden die Fragebögen ausgewertet und mit dem Halter besprochen. Bei Bestehen wird die Sachkundebescheinigung sofort ausgestellt, oder per Mail / Post zugeschickt.
  • Kosten: Die Sachkundeprüfung kostet 50,00 €. In Bar bei der Prüfung zu entrichten.

Vorbereitung auf die Prüfung:

Sie können sich auf die Prüfung vorbereiten! Der Test umfasst 20 Themenbereiche:

  1. Ausdruck ( anhand von Bilder )
  2. Ausdrucksverhalten Fragen
  3. Rassen
  4. Hund und Kind
  5. Umgang und Verständnis
  6. Training
  7. Strafen
  8. Hundewahl
  9. Hundebegegnungen
  10. Aufzucht
  11. Hilfsmittel
  12. Probleme - Verständnis
  13. Probleme - Ursachen und Vorbeugen
  14. Probleme – Massnahmen
  15. Rechtliches
  16. Haltung
  17. Gesundheit
  18. Geschlechter
  19. Krankheiten
  20. Öffentlichkeit

Auf Wunsch stellen wir Ihnen die 197 möglichen Fragen und Antworten zur Verfügung, damit Sie sich in Ruhe vorbereiten können.

Hierzu benötigen wir ihre Emailadresse. Oder unter "weiterführenden Links" können die Dateien heruntergeladen werden. 

Nicht bestanden, keine Panik. 

  • Die Prüfung kann wiederholt werden, jedoch innerhalb von zwei Monaten.
  • Die Wiederholung kostet erneut 50,00 €.
  • Bei zweimaligem Nichtbestehen sind wir verpflichtet, das zuständige Ordnungsamt zu informieren.

 

Informationen zum Verhaltenstest für Hundehalter

Die Verhaltensprüfung dient dazu, festzustellen, ob ein Hund in bestimmten Situationen aggressiv reagiert und ob diese Aggression eine Gefahr für Menschen oder Tiere darstellen könnte.

Leinen- und Maulkorbpflicht für Listenhunde

Hunde, die als sogenannte „Listenhunde“ nach § 3 oder § 10 des Landeshundegesetzes (LHundG NRW) eingestuft werden, unterliegen grundsätzlich einer Leinen- und Maulkorbpflicht. Auch Hunde, die durch aggressives Verhalten auffällig geworden sind, können dieser Pflicht unterworfen werden.

Listenhunde gemäß § 3 LHundG NRW

  • Rassen: Pitbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Bullterrier
  • Kreuzungen: Untereinander oder mit anderen Hunden

Listenhunde gemäß § 10 LHundG NRW

  • Rassen: Alano, American Bulldog, Bullmastiff, Mastiff, Mastino Espaniol, Mastino Napoletano, Fila Brasileiro, Dogo Argentino, Rottweiler, Tosa Inu
  • Kreuzungen: Untereinander oder mit anderen Hunden

Ist die Verhaltensprüfung Pflicht?

Nein, die Verhaltensprüfung ist nicht verpflichtend. Sie ist jedoch erforderlich, wenn Sie beim Ordnungsamt eine Befreiung von der Leinen- oder Maulkorbpflicht beantragen möchten.

Für gefährliche Hunde nach § 3 LHundG NRW oder auffällig gewordene Hunde muss die Prüfung durch den amtlichen Tierarzt des Kreisveterinäramtes (für Kreis Soest, Dr. Bonitz) erfolgen.
Bei Hunden bestimmter Rassen nach § 10 LHundG NRW können Sie wählen, ob die Prüfung durch den amtlichen Tierarzt oder einen anerkannten Sachverständigen durchgeführt wird. Hinweis: Ein Sachverständiger darf keine Prüfung für Hunde abnehmen, die er selbst ausgebildet hat.

Voraussetzungen für die Verhaltensprüfung

Die Verhaltensprüfung wird nur durchgeführt, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:

  1. Der Hundehalter besitzt eine gültige Sachkundebescheinigung.
  2. Der Hund ist mindestens 15 Monate alt.

Wichtig: Die Prüfung ist sowohl hunde- als auch personenbezogen. Nur die Person, die den Hund erfolgreich durch die Prüfung führt, darf ihn ohne Leine oder Maulkorb führen. Wird der Hund von einer anderen Person geführt, gilt die Leinen- und Maulkorbpflicht weiterhin.

Ablauf der Verhaltensprüfung

  • Anmeldung: Die Anmeldung kann per E-Mail oder schriftlich erfolgen. Ein Termin wird dann abgestimmt.
  • Vorbereitung: Vor der Prüfung überprüft der Prüfer:
    • Sachkundeausweis des Halters
    • Impfausweis des Hundes (zur Altersüberprüfung und Transpondernummer Prüfung)
    • Gültiger Personalausweis des Halters

Inhalte der Verhaltensprüfung

Die Verhaltensprüfung besteht aus folgenden Elementen, wie in der Durchführungsverordnung des LHundG NRW festgelegt:

  1. Grundgehorsam: Übungen wie „Sitz“, „Platz“, „Bleib“, „Komm“ und „Bei Fuß“ – mit und ohne Leine.
  2. Verhalten gegenüber Personen: Einschätzung bei Begegnungen mit Joggern, Radfahrern, Skatern etc.
  3. Reaktion auf unerwartete Situationen: Beispielsweise fallende Gegenstände, betrunkene Personen, Kinder, das Aufspannen eines Regenschirms.
  4. Geräuschempfindlichkeit: Test auf Geräusche wie Geschrei, Autohupen oder Trillerpfeifen.
  5. Straßenverkehr: Verhalten im Straßenverkehr.
  6. Kontakt mit anderen Hunden: Begegnungen mit Hunden, auch des gleichen Geschlechts.
  7. Alleinsein: Verhalten des angebundenen Hundes in Anwesenheit anderer Menschen oder Tiere.

Durchführung der Prüfung

  • Grundgehorsam: Dieser Teil wird auf einem Übungsgelände geprüft. Der Halter muss zeigen, dass er seinen Hund zuverlässig kontrollieren kann, auch in Anwesenheit anderer Hunde.
  • Weitere Elemente: Diese werden während eines „Spaziergangs“ geprüft. Dabei wird der Hund verschiedenen Situationen und Reizen ausgesetzt.

Bestehen der Prüfung

Der Hund muss in allen Situationen angemessen reagieren. Der Halter muss ihn jederzeit kontrollieren und beruhigen können.

Nach bestandener Prüfung erhält der Halter eine Bescheinigung zur Vorlage beim Ordnungsamt.

Bei Fragen oder für eine Terminabsprache stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung!

 

 

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