Qualifikationen: Anerkannter Sachverständiger LHundG NRW
- Anerkennung zur Abnahme und Durchführung von Verhaltensprüfungen nach § 4 der ordnungsbehördlichen Verordnung zur Durchführung des Landeshundegesetzes NRW (DVO LHundG NRW) i.V.m. § 2 Abs. 2 DVO LHundG NRW
- Anerkennung zur Erteilung von Sachkundenachweisen nach § 2 Abs. 1 DVO LHundG NRW i.V.m. § 2 Abs. 2 DVO LHundG NRW.
- behördliche Genehmigung §11 Abs. 1 Nr. 8 TierSchG. von Veterinäramt Soest erteilt
- Sachkundig nach §6 LHundG NRW
Weiter- und Fortbildungen Seminare und Webinare
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